Neurologische und neuropsychiatrische Gutachten: Beispiele aus meinem Fachbereich

In welchen Fällen werden eigentlich neurologische Gutachten bzw. neuropsychiatrische Gutachten benötigt? Stellen Sie sich folgende Situationen vor:

  • Bei einem Pkw-Unfall erleidet der Betroffene ein Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit, die einige Tag anhält. Monate später bestehen noch immer Ausfälle in den Bereichen Gedächtnis und Konzentration. Besteht ein Zusammenhang? Wie schwerwiegend ist die Beeinträchtigung?

Diese Fragen kann nur ein externer medizinischer Gutachter mit entsprechender Expertise auf dem Gebiet der Neurologie klären. Diesen Sachverständigen beauftragt in solch einem Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder im Streitfalle das Zivilgericht oder ein Strafgericht – in der Regel geht es hierbei um einen Streitfall wegen Schadensersatzzahlungen.

  • Ein anderer Fall: Ein 72-Jähriger hatte bereits vor Jahren einen leichten Schlaganfall. Nun erleidet er einen zweiten Schlaganfall, der aber nun so schwer ist, dass der Betroffene nicht mehr ohne Hilfe laufen kann. Jetzt prüfen die Versorgungsämter, ob eine Schwerbehinderung besteht und wie hoch der Grad der Behinderung ist (Sozialgesetzbuch IX). Das Amt trifft eine Einschätzung, mit der der Betroffene nicht einverstanden ist.

Der Fall landet vor dem Sozialgericht: Wie hoch ist der Grad der Behinderung tatsächlich? Das Sozialgericht beauftragt einen externen Gutachter, die Entscheidung des Amtes zu prüfen und zu einer eigenen – selbstverständlich unabhängigen – Einschätzung zu kommen.

Das sind nur zwei von vielen Fällen aus meiner Praxis als unabhängiger medizinischer Gutachter, der neurologische Gutachten sowie neuropsychiatrische Gutachten erstellt. Auch bei Fragen nach Kunst- oder Behandlungsfehlern und damit der Arzthaftung (Beispiel: Fußheberlähmung nach einer Operation) hilft ein externer Gutachter, Streitfälle zu klären. Ebenso bei den Fragen nach neurologischen und psychischen Unfallfolgen (Beispiel: Frage nach seelischen Folgen einer Hirnverletzung oder auch Depression als Unfallfolge), nach Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung (Beispiel: Erwerbsminderung wegen komplexem regionalen Schmerzsyndrom).

Als Arzt für Neurologie und Psychiatrie erstelle ich neurologische Gutachten und Gutachten im neurologisch-psychiatrischen Grenzbereich.

 

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